Bremen könnte alle Wettbüros verlieren

Veröffentlicht von Jens Pfeifer am Wednesday, 3. August, 2022

Bremens Innensenator hat bereits letztes Jahr das Glücksspielgesetz für Bremen geändert, um Geldwäsche im Glücksspielbereich weitgehend zu verhindern. Deshalb gibt es viele Vorschriften für Buchmacher, die jedoch nicht eingehalten werden. Wer die neuen Vorschriften jedoch nicht erfüllt, gilt als illegal und muss seinen Betrieb schließen. So könnte das Bundesland Bremen bald ohne ortsansässige Sportwettenanbieter sein.

Ein gemalter Fußballer kickt mehrere Eurozeichen in die Luft.

Bremen geht streng gegen Wettbüros vor, um Geldwäsche zu verhindern. ©geralt/Pixabay/

In Bremen sind 32 Anträge für Sportwettenbetriebe vor Ort eingegangen. Diese beziehen sich auf 24 Sportwettenbüros, die bereits betrieben werden, und auf acht Betriebe, die noch nicht eröffnet sind. Alle 32 Anträge wurden vom Bremer Innensenat abgelehnt. Hierfür gibt es eine einfache Begründung: Keiner der bereits vorhandenen oder künftigen Betriebe hat einen Nachweis erbracht, woher das für den Betrieb notwendige Vermögen stammt.

Um jedoch Geldwäsche komplett zu unterbinden und um zu verhindern, dass ein neues Sportwettenbüro mit kriminellem Geld eröffnet wird, müssen eben erwähnte Nachweise erbracht werden. Die Vermutung, die Innensenator Mäurer über die interne Pressestelle veröffentlichte, bezieht sich auf eine Studie aus dem Jahr 2019. An dieser Untersuchung waren 35 Behörden aus ganz Deutschland beteiligt. Das Ergebnis der Studie war mehr als eindeutig:

Buchmacher und andere Glücksspielstätten werden gerne verwendet, um kriminelles Geld zu waschen. Zum Teil wird eine Glücksspielstätte mit Geld von kriminellen Organisationen eröffnet, um damit das Geld in den Wirtschaftskreislauf zu bekommen. Um das zu verhindern, müssen nicht nur die Sportwettenkonzerne, sondern auch die Betreiber der Wettbüros einen Nachweis erbringen, woher das Geld stammt.

Viele Wettbüros sind Franchiseunternehmen

Im Bundesland Bremen gibt es derzeit vier Sportwettenanbieter: Tipico, HAPPYBET, Tipwin und XTiP. Diese Konzerne verteilen die Erlaubnis an andere, ein Franchise-Wettbüro zu führen. Für diese Erlaubnis wird eine Gebühr von 120.000 Euro berechnet. Das ist unter anderem der Grund, weshalb laut Bremer Glücksspielgesetz auch die Vermittler von Sportwetten (die Franchisenehmer) einen Nachweis über die Geldquelle erbringen müssen.

Nur so könne laut Innensenator Mäurer verhindert werden, dass neue Sportwettenbüros aus kriminellem Geld entstehen. Nachdem keiner der Anbieter und Franchisenehmer auf die Aufforderung des Innensenats reagiert haben, arbeiten alle geöffneten Buchmacher illegal. Das geschieht so lange, bis sie der Aufforderung nachgekommen sind oder im Rahmen der angesetzten Anhörung eine Erklärung abgeben.

Ohne Nachweis keine Betriebserlaubnis

Sollte eine Sportwettenfiliale den geforderten Nachweis nicht erbringen und auch bei der Anhörung keine Erklärung abgeben, muss das Buchmacherbüro geschlossen werden. Wer sich an diese Anweisung nicht hält, muss mit der Polizei rechnen. Zugleich weist Innensenator Mäurer darauf hin, dass bei entsprechenden Hinweisen auch die Staatsanwaltschaft eingeschaltet wird. All dies geschieht unter dem Hinweis auf Verhinderung von Geldwäsche. Die erwarteten Verdachtsmeldungen bezüglich Geldwäsche hatten bislang nicht den erwünschten Erfolg.