Deutschland: Verfahren gegen Lottoland

Veröffentlicht von Jens Pfeifer am Wednesday, 13. July, 2022

Eine Glücksspielbehörde hat nicht nur die Aufgabe, Lizenzen auszustellen. Sie muss auch überwachen, ob ein lizenziertes Unternehmen alle Gesetze und Vorschriften einhält. Werden hierbei Verstöße festgestellt, kann die Behörde ein Verfahren einleiten. Dies ist nun der Fall und der Betreiber von Lottoland und Lottohelden muss mit einigen Maßnahmen rechnen.

Eine Person sitzt vor dem Laptop und tippt in eine Suchmaschine.

Die Websites Lottoland und Lottohelden sind bald nicht mehr erreichbar. ©StartupStockPhotos/Pixabay

Lottoland und Lottohelden wird von der Deutschen Lotto- und Sportwetten Limited geführt. Dieses Unternehmen hat seinen Sitz auf Malta und gibt auf seiner Webseite an, dass sie die Tipps eines Spielers an European Lotto Betting Limited weiterleitet. Und genau darin hat die Deutsche Glücksspielbehörde ein Problem erkannt und das Anbieten illegaler Spiele ermittelt.

Scheinbar ist es sowohl bei Lottoland als auch bei Lottohelden möglich, eine Wette auf den Ausgang einer Lotterie zu tätigen. Hierbei handelt es sich zwar nicht um Sportwetten. Trotzdem benötigt ein Unternehmen hierfür eine Lizenz, falls dies in Deutschland überhaupt möglich ist. Solch eine Wettart wird im Deutschen Glücksspielstaatsvertrag nicht erwähnt.

Ein weiteres Problem liegt einer öffentlichen Aussage der Deutschen Glücksspielbehörde darin, dass die Spieler gar nicht wissen, dass sie an Wetten teilnehmen. Sie gehen davon aus, dass sie am Lottospiel teilnehmen. Zugleich sind die Quoten undurchsichtig und die Spieler hätten Schwierigkeiten, an einen Gewinn zu geraten. Aus diesem Grund hat die Behörde bereits Maßnahmen gegen Lottoland und Lottohelden angesetzt, die jedoch nicht beachtet wurden.

Sperre der Seite wurde gefordert

Um Spieler vor diesen Anbieter zu schützen, wurden Internetprovider inzwischen aufgefordert, die Seiten zu sperren. Das ist anscheinend nicht geschehen, da beide Internetseiten nach wie vor nutzbar sind. Zugleich hat die Behörde veranlasst, dass keine Zahlungen mehr an den Anbieter weitergeleitet werden. Auch dieses Verbot wurde bislang noch nicht umgesetzt.

An den Betreiber der beiden Lottoseiten wurde ein Werbeverbot ausgesprochen. Daran hat sich der Anbieter ebenfalls nicht gehalten. Hierzu gibt es bereits eine Stellungnahme von Lottoland. Demzufolge seien nach Auffassung des Unternehmens Sperranordnungen im europäischen Gebiet unzulässig. Solche Anweisungen verstoßen gegen die europäische Dienstleistungsfreiheit. Ob der Glücksspielanbieter Recht hat oder doch das deutsche Gesetz gilt, muss nun ein Gericht entscheiden.

Lottoland wehrt sich gerichtlich

Der Betreiber von Lottoland hat bereits Klage in Darmstadt und Hannover eingereicht und möchte sich gegen die angesetzten Anordnungen der Deutschen Glücksspielbehörde wehren. Zum einen verweist das Unternehmen auf die europäische Dienstleistungsfreiheit und zum anderen versucht der Glücksspielanbieter seit 2017, eine Lizenz für Deutschland zu erhalten. Über diesen Antrag wurde bis heute noch nicht entschieden. Somit liegt ein laufendes Verfahren vor. Wie die Gerichte entscheiden werden, kann noch niemand abschätzen.