Großbritannien: Gesichtserkennung geplant

Veröffentlicht von Jens Pfeifer am Wednesday, 16. November, 2022

Nicht nur die Regierungen sehen sich in der Pflicht, den Spielerschutz zu erhöhen. Auch Glücksspielanbieter unternehmen einiges, um insbesondere Minderjährige zu schützen. Nicht zuletzt sind auch die Automatenaufsteller dazu verpflichtet, nur Erwachsenen das Spielen an Automaten zu gewähren. Nun hat eine Tochtergesellschaft von Gauselmann eine Idee entwickelt, die zumindest vorerst alle Automatenaufsteller in Großbritannien unterstützt: Es soll eine Gesichtserkennungssoftware eingesetzt werden.

In einer Spielhalle stehen zwei Automaten nebeneinander.

Gauselmann möchte über eine Gesichtserkennungssoftware verhindern, dass Minderjährige an Automaten spielen. ©SteveSawusch/Pixabay

Es handelt sich um das Unternehmen Regal Gaming Technologies, das zu Gauselmann gehört und für Glücksspiele in Großbritannien zuständig ist. Dieses Unternehmen hat eine Zusammenarbeit mit dem Softwareentwickler Yoti beschlossen. Gemeinsam möchten sie allen Automatenaufstellern wie Barbetreibern, Café-Besitzern und Tankstellen-Betreibern eine Gesichtserkennung anbieten. Diese aktiviert sich, sobald ein Spieler vor dem Spielautomaten Platz nimmt.

Die ausgeklügelte Software soll erkennen, ob es sich um eine minderjährige oder eine volljährige Person handelt. Inwiefern die Software reagiert, wenn das Alter auf unter 18 Jahre geschätzt wird, lässt sich der Pressemitteilung nicht entnehmen. Es soll sich jedoch um eine ausgereifte Software handeln, die fast zu einhundert Prozent funktioniert.

Allerdings soll es so ablaufen, dass nicht immer nur die Software genutzt werden muss. Erwachsene Spieler dürfen sich für eine weitere Idee entscheiden: Über einen QR-Code können sich volljährige Personen ausweisen, ohne persönliche Daten eingeben zu müssen. Das steht auch im Fokus der Altersüberprüfung: Es müssen keinerlei private Daten eingeben werden, weshalb der Datenschutz zu jeder Zeit gewährleistet wird.

Regal Gaming Technologies ist stolz auf Pflichterfüllung

Natürlich entwickelt kein Glücksspielanbieter die Idee, eine Gesichtserkennung einzuführen, ohne hierfür einen bestimmten Grund zu besitzen. Der Grund für Gauselmanns Tochterunternehmen liegt in der eigenen Pflichterfüllung. Das Unternehmen ist der Meinung, dass jeder Glücksspielanbieter die Pflicht besitzt, die jeweiligen Landesgesetze bezüglich des Glücksspiels einzuhalten. Nur dann können sich alle Spieler in Sicherheit wiegen.

Zugleich ist der a href=”https://identityweek.net/regal-gaming-technologies-and-yoti-take-new-steps-to-protect-young-people-introducing-digital-age-verification-across-uk-bars-pubs-and-service-stations/” target=”_blank”>Managing Director Finance and Commercial von Regal Gaming Technologies der Meinung, dass die Gesichtserkennungssoftware die Betreiber und Aufsteller von Spielautomaten entlastet. Immerhin ist es deren Aufgabe, alle Minderjährigen vom Spielen abzuhalten. Das erfordert, dass die eigenen Mitarbeiter die Spieler überprüfen. Manchmal führt dies jedoch zu Streitigkeiten zwischen den Gästen und den Mitarbeitern. Die neu entwickelte Software soll dies verhindern.

Softwareentwickler ebenfalls erfreut

Der Softwareentwickler Yoti hat sich ebenfalls über die Zusammenarbeit mit Gauselmanns Tochterunternehmen geäußert. Auch dieses Unternehmen freut sich darüber, die neue Software installieren zu können. Damit wird erfolgreich verhindert, dass Minderjährige zum Glücksspiel greifen. Dank der Software wäre es möglich, das in Großbritannien gültige Gesetz einzuhalten. Viel wichtiger sei es jedoch, dass Minderjährige geschützt werden, die schnell eine Spielsucht entwickeln können. Das könnte über die Software verhindert werden.